Nachweispflicht gegenüber Kunden
whine
- recht
Hallo zusammen,
auch wenn ich nicht denke, dass ich hier eine umfassende Rechtsberatung bekomme, würde ich mal gerne ein paar Meinungen hören.
Szenario: Kunden (sauber identifiziert, "nichtvirtueller" Kontakt vorhanden) können sich über ein Portal einloggen und in ihrem Bereich Datensätze zu einer Auswertung anlegen. Ergebnis ist ein Dokument zum download mit xy-Werten - die eingegebene Daten sind mehr oder weniger "Einweg". Vertraglich ist vereinbart, dass Rechnungstellung über bspw. seine 200 Datensätze quartalsmäßig erfolgt.
So... was ist wenn ein Kunde seine Auswertungen macht (Ergebnis unwiderbringlich bekommt) aber sagt, er hat nicht diese 200, sondern nur 100 Auswerungen gemacht?
Reichen meine DB-Einträge mit User und Datum aus um einer Nachweispflicht zu genügen, falls das mal vor den Kadi geht? Ich meine, es kann ja schnell ein Manipulationsvorwurf kommen. Oder muß ich irgendetwas zertifiziertes haben?
Zunächst einmal ist es unpraktisch, rechtlich gegen Kunden vorzugehen - in den meisten Fällen ist es sinnvoller, sich außergerichtlich zu einigen.
Was Deinen Fall angeht, hast Du zunächst keinerlei Nachweis, dass nicht jemand als Man-in-the-Middle die Sitzung geklaut und mit dem Account Deines Kunden weitere Auswertungen vorgenommen hat.
Wenn Du ein guter Admin bist, hast Du entsprechende Log-Dateien, die man auf die IP der Anmeldung bzw. des Aufrufs der Auswertung hin prüfen kann. Erstelle eine entsprechende Liste und bitte den Kunden, diese hinsichtlich seiner Auswertungen abzugleichen und ggf. den Dritten, der das Programm mißbraucht hat, anzuzeigen (anhand der verwendeten IP-Adresse, die dann auf richterlichen Beschluß hin überprüft werden kann).
Falls er ein solches Verfahren nachweislich in die Wege leitet, würde ich an Deiner Stelle die Rechnung in Kulanz erst einmal aussetzen, bis das Problem geklärt ist.
Es ist immer besser, zusammen mit dem Kunden gegen das Problem vorzugehen, als alleine gegen den Kunden.
Gruß, LX
Grundlage für Zitat #1255.
Wenn Du ein guter Admin bist, hast Du entsprechende Log-Dateien, die man auf die IP der Anmeldung bzw. des Aufrufs der Auswertung hin prüfen kann.
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Es ist immer besser, zusammen mit dem Kunden gegen das Problem vorzugehen, als alleine gegen den Kunden.
Danke für die Hinweise, es hat mir geholfen. Das mit dem IP-loggen war das, was ich brauchte. Bei allem anderen hast du natürlich Recht. Es ging mir auch nur um den Fall, wenn "es hart auf hart" kommt.