Sönke Tesch: Wichtig- bitte lesen !

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§224 Schwere Körperverletzung
hat die Körperverletzung zur Folge,...,
in Siechtum, Lähmung oder Geisteskrankheit verfällt,
Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahre.

Letzteres ist anzunehmen, wenn man sich die Einträge in diesem forum genauer ansieht.

Da stimme ich vollkommen zu, manch ein in's Forum Gestolperter hat sich in der Tat am Siechtum des Webs und/oder der deutschen Sprache schuldig gemacht und bringt andere Forumsteilnehmer damit an den Rand des Wahnsinns. Ihre Lordschaft beispielsweise verweilen ob dieser Umstände offenbar schon seit längerem in geistiger Lähmung und können deshalb diese niedere Örtlichkeit zu sicherlich nicht nur meinem allergrößten Bedauern nicht mehr mit ihrer Anwesenheit beglücken.

Aber wie heißt es so schön: Niemals aufgeben!

Schönen Gruß <:)
  soenk.e