beatovich: DSGVO Abmahnungen

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hallo

Christian Solmecke wirft ja Richtung Ende des Videos die Grundsatzfrage auf, ob Datenschutzverletzungen denn pauschal überhaupt eine Wettbewerbsverzerrung darstellen, die einen abmahnbaren Unterlassungsanspruch zur Folge haben.

Natürlich sagt er, dass man sich auf dem Gedanken nicht ausruhen darf, weil auch in der Vergangenheit Gerichte Datenschutzverletzungen als wettbewerbsrechtlich relevant eingestuft haben.

Wettbewerbsverzerrung muss man erst mal nachweisen.

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