TS: Recht auf Vergessenwerden

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Hello,

ähnliches ging mit auch durch den Kopf.

Kundendaten dürfen nach buchhalterischen und fiskalischen Grundsätzen gar nicht vernichtet werden, sondern müssen mWn 7, 10 oder sogar 30 Jahre aufbewahrt werden, je nach Hintergrund.

Und es wurde schon bei Einführung der Robinsonliste immer wieder diskutiert, die älter als das heutige "Internet" ist, dass die Kontaktdaten des jeweiligen Aspiranten aus logischer Sicht nicht gelöscht werden können, sondern stattdessen als gesperrt markiert werden müssen.

Dass sich die Presseverlage und Lettershops trotzdem selten an die freiwillige Selbstverpflichtung gehalten haben, hat damals selten einen Richter interessiert. Man musste selsbt bei heftigen Verstößen auch beim Gericht recht massiv werden, damit der Spam (per Snail) aufhörte.

Die DSVGO wird meiner Einschätzung nach wieder nur die Kleinen killen, die Großen machen weiterhin was sie wollen und haben damit erreicht, was sie wollten: die "Liquidierung" ihrer nachwachsenden Konkurrenten und den nächsten Schritt zur "Weltherrschaft".

Liebe Grüße
Tom S.

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