Camping_RIDER: Self-Blog: DSGVO = Y2K 2.0 ?

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Aloha ;)

Mal abgesehen von den unzähligen Werbescripten, zeigt er zwar die Lizenz (CC0 Public Domain) an, behauptet aber ein Link zu denen wäre verpflichtend. Weiß nicht mal ob das rechtens ist, die selbst haben die Bilder jedenfalls größtenteils von Unsplash.

Kommt drauf an, was genau du mit rechtens meinst.

Mit CC0-Lizenz darf der genannte Anbieter das Werk wiederveröffentlichen.

Da er das auch unter CC0-Lizenz tut, ist der Verweis auf den angeblich verpflichtenden Link nichtig. Also nicht illegal, nur nichtig. Aber man kanns ja mal versuchen 😉

Ob eine Wiederveröffentlichung unter einer restriktiveren Lizenz möglich wäre, da bin ich mir nicht sicher. Eigentlich darf nur der Urheber eine Lizenzierung vornehmen, daher Nein. (Selbst wenn der Urheber mit CC0 seine Rechte aufgibt heißt das ja nicht automatisch, dass sie dafür allen anderen gehören).

Wiederveröffentlichung unter restriktiverer Lizenz ist immer dann möglich, wenn das Werk verändert oder darauf aufgebaut wurde und die Veränderung oder der Aufbau drumherum selbst Schöpfungshöhe erreichen[1].

Grüße,

RIDER

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  1. Letzteres wird immer mal wieder vergessen. Andererseits ist Schöpfungshöhe dann auch nicht so schwer zu erreichen. ↩︎