Henry: Self-Blog: DSGVO = Y2K 2.0 ?

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Hallo Camping_RIDER,

Da er das auch unter CC0-Lizenz tut, ist der Verweis auf den angeblich verpflichtenden Link nichtig. Also nicht illegal, nur nichtig. Aber man kanns ja mal versuchen 😉

Das meinte ich. Der Versuch ist sicherlich nicht von Belang, wenn die aber anfangen Leute abzumahnen, die den Link nicht setzen(weiß nicht ob die sich das trauen), wäre die Rechtslage problematisch, weil eben kommerzielle Nutzung ausdrücklich gestattet ist (was sie ja dann täten). Und wenn die eben versuchen ein Geschäft draus zu machen, vermute ich mal, ist das rechtlich ähnlich komplex wie seinerzeit die Handhabung mit den Abofallen bei OpenOffice Trittbrettfahrern.

Gruss
Henry