Camping_RIDER: Self-Blog: DSGVO = Y2K 2.0 ?

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Aloha ;)

Das meinte ich. Der Versuch ist sicherlich nicht von Belang, wenn die aber anfangen Leute abzumahnen, die den Link nicht setzen(weiß nicht ob die sich das trauen), wäre die Rechtslage problematisch, weil eben kommerzielle Nutzung ausdrücklich gestattet ist (was sie ja dann täten).

Moment, „Abmahnen“ ist keine kommerzielle Nutzung. „Weiterverarbeiten und Verkaufen“ wäre eine kommerzielle Nutzung.

Für eine Abmahnung muss man ja erstmal selbst Rechte haben. Abmahnungen ohne tatsächlich existierende rechtliche Grundlage muss man sich gut überlegen - man kann solche Abmahnungen nämlich sonst ganz einfach nehmen, inklusive Kostennote in den Papierkorb werfen, und selbst im Hinblick auf Unterlassung der Abmahnung und der damit verbundenen Anmaßung abmahnen.

Das geht also auch finanziell dann nach hinten los.

Grüße,

RIDER

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