Matthias Scharwies: SELF-Blog: DSGVO = Y2K 2.0 ?

Servus!

Neu im SELF-Blog: DSGVO = Y2K 2.0 ?

Ich habe auf die passenden Seiten im Wiki verlinkt!

So jetzt geht's zum Grillen!

Herzliche Grüße

Matthias Scharwies

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Es gibt viel zu tun: ToDo-Liste
  1. Hallo Matthias,

    Neu im Self-Blog: DSGVO = Y2K 2.0 ?

    Ich habe auf die passenden Seiten im Wiki verlinkt!

    Sehr gut. Nur eines, finde ja, wie schon mal erwähnt, schade, dass im Blog so wenig Bilder das Ganze auflockern. Daher, wenn du möchtest, hier mal ein paar für den Artikel.

    Gruss
    Henry

    1. Servus!

      Sehr gut. Nur eines, finde ja, wie schon mal erwähnt, schade, dass im Blog so wenig Bilder das Ganze auflockern. Daher, wenn du möchtest, hier mal ein paar für den Artikel.

      vielen Dank! Im nächsten Artikel sind bestimmt welche drin.

      @Henry

      Ich musste in den letzten Tagen vieles auf einmal erledigen - habe auch nicht alles geschafft. War dann aber glücklich und dankbar, dass es um 18:00 Uhr alles online war.

      Herzliche Grüße

      Matthias Scharwies

      --
      Es gibt viel zu tun: ToDo-Liste
    2. Hallo,

      die "strafrechtlich problematisch" Meldung ist von mir. Das erste Bild finde ich hier, es als Grundlage für ein DSGVO-Bild zu verwenden dürfte Urheberrechte verletzen.

      Update: Das Bild scheint gemeinfrei, also nehme ich die Meldung zurück. Sorry.

      Bild 2 kommt von Max Pixel, auch ok.

      Rolf

      --
      sumpsi - posui - clusi
      1. Hallo Rolf,

        Update: Das Bild scheint gemeinfrei, also nehme ich die Meldung zurück. Sorry.

        So ist es, darüber hinaus stellen meine erheblichen Änderungen an sich schon, nach §3 UrhG, eine eigene Urheberschaft gemäß meinen Änderungen dar.

        Gruss
        Henry

      2. Hallo Rolf,

        Bild 2 kommt von Max Pixel, auch ok.

        Kleiner Nachtrag,

        von Max Pixel stammt das nicht und ich würde diesen, m.M.n., dubiosen Anbieter auch niemals wählen. Mal abgesehen von den unzähligen Werbescripten, zeigt er zwar die Lizenz (CC0 Public Domain) an, behauptet aber ein Link zu denen wäre verpflichtend. Weiß nicht mal ob das rechtens ist, die selbst haben die Bilder jedenfalls größtenteils von Unsplash.

        Gruss
        Henry

        1. Aloha ;)

          Mal abgesehen von den unzähligen Werbescripten, zeigt er zwar die Lizenz (CC0 Public Domain) an, behauptet aber ein Link zu denen wäre verpflichtend. Weiß nicht mal ob das rechtens ist, die selbst haben die Bilder jedenfalls größtenteils von Unsplash.

          Kommt drauf an, was genau du mit rechtens meinst.

          Mit CC0-Lizenz darf der genannte Anbieter das Werk wiederveröffentlichen.

          Da er das auch unter CC0-Lizenz tut, ist der Verweis auf den angeblich verpflichtenden Link nichtig. Also nicht illegal, nur nichtig. Aber man kanns ja mal versuchen 😉

          Ob eine Wiederveröffentlichung unter einer restriktiveren Lizenz möglich wäre, da bin ich mir nicht sicher. Eigentlich darf nur der Urheber eine Lizenzierung vornehmen, daher Nein. (Selbst wenn der Urheber mit CC0 seine Rechte aufgibt heißt das ja nicht automatisch, dass sie dafür allen anderen gehören).

          Wiederveröffentlichung unter restriktiverer Lizenz ist immer dann möglich, wenn das Werk verändert oder darauf aufgebaut wurde und die Veränderung oder der Aufbau drumherum selbst Schöpfungshöhe erreichen[1].

          Grüße,

          RIDER

          --
          Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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          1. Letzteres wird immer mal wieder vergessen. Andererseits ist Schöpfungshöhe dann auch nicht so schwer zu erreichen. ↩︎

          1. Hallo Camping_RIDER,

            Da er das auch unter CC0-Lizenz tut, ist der Verweis auf den angeblich verpflichtenden Link nichtig. Also nicht illegal, nur nichtig. Aber man kanns ja mal versuchen 😉

            Das meinte ich. Der Versuch ist sicherlich nicht von Belang, wenn die aber anfangen Leute abzumahnen, die den Link nicht setzen(weiß nicht ob die sich das trauen), wäre die Rechtslage problematisch, weil eben kommerzielle Nutzung ausdrücklich gestattet ist (was sie ja dann täten). Und wenn die eben versuchen ein Geschäft draus zu machen, vermute ich mal, ist das rechtlich ähnlich komplex wie seinerzeit die Handhabung mit den Abofallen bei OpenOffice Trittbrettfahrern.

            Gruss
            Henry

            1. Aloha ;)

              Das meinte ich. Der Versuch ist sicherlich nicht von Belang, wenn die aber anfangen Leute abzumahnen, die den Link nicht setzen(weiß nicht ob die sich das trauen), wäre die Rechtslage problematisch, weil eben kommerzielle Nutzung ausdrücklich gestattet ist (was sie ja dann täten).

              Moment, „Abmahnen“ ist keine kommerzielle Nutzung. „Weiterverarbeiten und Verkaufen“ wäre eine kommerzielle Nutzung.

              Für eine Abmahnung muss man ja erstmal selbst Rechte haben. Abmahnungen ohne tatsächlich existierende rechtliche Grundlage muss man sich gut überlegen - man kann solche Abmahnungen nämlich sonst ganz einfach nehmen, inklusive Kostennote in den Papierkorb werfen, und selbst im Hinblick auf Unterlassung der Abmahnung und der damit verbundenen Anmaßung abmahnen.

              Das geht also auch finanziell dann nach hinten los.

              Grüße,

              RIDER

              --
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              1. Hallo Camping_RIDER,

                Moment, „Abmahnen“ ist keine kommerzielle Nutzung.

                Natürlich nicht.

                „Weiterverarbeiten und Verkaufen“ wäre eine kommerzielle Nutzung.

                oder eben auch eine Dienstleistung.

                Für eine Abmahnung muss man ja erstmal selbst Rechte haben.

                Hängt davon ab wie kreativ die sind… hm.... will jetzt auch keine Anleitung geben, daher mal grob, wenn diese Linkverpflichtung begründet wird mit der Nutzung deren Portals, ja dann ist's schwierig. Wie gesagt, OpenOffice-Betrüger haben auch oft Recht bekommen.

                Abmahnungen ohne tatsächlich existierende rechtliche Grundlage muss man sich gut überlegen

                sagte ja schon, weiß nicht ob die sich das trauen, weiß aber auch leider, dass viele aus Angst heraus und den Weg zum Anwalt scheuen, bezahlen würden.

                man kann solche Abmahnungen nämlich sonst ganz einfach nehmen, inklusive Kostennote in den Papierkorb werfen

                ob das sinnvoll wäre und damit u.U. Widerspruchsfristen nicht einhält, hm... weiß nicht.

                und selbst im Hinblick auf Unterlassung der Abmahnung und der damit verbundenen Anmaßung abmahnen.

                Das auf jeden Fall.

                Gruss
                Henry

                1. Aloha ;)

                  „Weiterverarbeiten und Verkaufen“ wäre eine kommerzielle Nutzung.

                  oder eben auch eine Dienstleistung.

                  Nein, inwiefern soll man ein Bild in einer Dienstleistung nutzen?

                  Eine Abmahnung ist keine Dienstleistung, sondern ein Mittel zur Widerherstellung verletzter Rechte.

                  Der teilweise damit gemachte Profit ist höchstens (zweifelhaft legales) Nebenprodukt, aber ganz sicher keine Dienstleistung mit dem Werk.

                  Abmahnungen ohne tatsächlich existierende rechtliche Grundlage muss man sich gut überlegen sagte ja schon, weiß nicht ob die sich das trauen, weiß aber auch leider, dass viele aus Angst heraus und den Weg zum Anwalt scheuen, bezahlen würden.

                  Klar. Es gibt ja auch genug Leute, die sich Virenscanner für Geld kaufen, weil ihnen jemand aufschwatzt, dass ja sonst ihr PC verseucht wird 😂

                  Grüße,

                  RIDER

                  --
                  Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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                  1. Hallo Camping_RIDER,

                    Nein, inwiefern soll man ein Bild in einer Dienstleistung nutzen?

                    Inwiefern konnte man OpenOffice-Download als Dienstleistung deklarieren?

                    Eine Abmahnung ist keine Dienstleistung, sondern ein Mittel zur Widerherstellung verletzter Rechte.

                    Eine Abmahnung zum Bild, ja. Eine Abmahnung zum unterlassenen Link ist etwas anderes. Da mich deine Meinung aber interessiert, ich andererseits hier keine Anleitung für dubiose Möglichkeiten geben möchte, schreibe ich dir noch eine PM.

                    Der teilweise damit gemachte Profit ist höchstens (zweifelhaft legales) Nebenprodukt, aber ganz sicher keine Dienstleistung mit dem Werk.

                    Vollkommen richtig.

                    Klar. Es gibt ja auch genug Leute, die sich Virenscanner für Geld kaufen, weil ihnen jemand aufschwatzt, dass ja sonst ihr PC verseucht wird 😂

                    Ja auch immer wieder kurios, zumal es mir meist nicht gelingt diese Leute eines Besseren zu belehren und dazu zählen sogar Netzwerkadministratoren, die mit ihrem damals Gelernten offenbar in einer Zeitschleife stecken geblieben sind.

                    Gruss
                    Henry

  2. Aloha ;)

    Neu im Self-Blog: DSGVO = Y2K 2.0 ?

    Kompliment - ich finde, der Artikel ist dir sehr gut gelungen! Schön auf den Punkt gebracht.

    Grüße,

    RIDER

    --
    Camping_RIDER a.k.a. Riders Flame a.k.a. Janosch Zoller
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    1. hallo

      Wir werden das Thema gewiss in ein paar Monaten neu beurteilen müssen, wenn sich die ersten Rechtssicherheiten herausstellen.

      Ich kann nur wiederholen, was ich im Blog-Kommentar geschrieben habe. Persönlichkeitsschutz und Datenschutz sind Themen, denen sich auch SelfHtml annehmen darf und zeigen darf, wie man alte Gewohnheiten überwindet und neue beste Praktiken umsetzt.

      Dass wir jetzt einfach auf Errorlogs verzichten, Kommentarfunktionen abschalten und dergleichen kann ja nicht der Sinn der Sache sein. Wir sollten nachwievor die allgemeinen Bedürfnisse befriedigen, und da gehört neben Angst vor Tracking und Überwachung eben doch ganz wesentlich die Möglichkeit zu angstfreier Kommunikation dazu.

      Nur so können wir frei sein.

      --
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