ursus contionabundo: § 87 Abs. 1 Abgabenordnung

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Wer soll überhaupt auf welcher Rechtsgrundlage einem deutschen Unternehmen ein Standard-Dateiformat verbindlich vorschreiben?

Das Finanzamt,

Das wäre sicherlich ein interessanter Verspätungsgrund wenn einerwelcher behauptet, dass ebenjener mit der Übersetzung der englischsprachigen Standards einfach noch nicht oder nicht rechtzeitig fertig geworden sei und ohne die Kenntnis des Inhaltes des Standards leider nicht in der vorgeschriebenen Weise kommunizieren könne.

Übrigens:

Abgabenordnung (AO)

§ 87 Amtssprache

(1) Die Amtssprache ist deutsch.