Der Martin: Art. 82 Abs. 1 DSGVO Klarer Verstoss

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Hi,

Worum gehts? Heute erhielt ich von einem Freund eine merkwürdige Mitteilung, eine Weiterleitung eines Bussgeldbescheides in Höhe von 15 Euro, wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, an Ihn postalisch adressiert und gesendet.

Nur, auf dem Bild bin ich, was auch verständlich ist, ist ja auch mein Auto.

also du bist der Halter des Fahrzeugs, und du warst in dem Moment auch selbst der Fahrer. Nur zur Klarstellung.

Wie konnte das dann passieren? Ganz einfach, vor ca. 2 Jahren ein ähnlicher Fall, nur dass er damals der Fahrer war und die Strafe etwas höher, ca. 70 Euro. So haben wir damals dann auch auf dem Fragebogen ausgeführt, wurde bezahlt und somit erledigt.

Ah, und bei der Bußgeldstelle sind Name und Anschrift deines Freundes offenbar gespeichert worden. Das ist vermutlich noch korrekt, denn manche Verkehrsverstöße werden ja schärfer geahndet, wenn sie sich innerhalb von 3 Jahren wiederholen. Also müssen diese Daten schon aus rein logischen Gründen mindestens 3 Jahre gespeichert bleiben (hat u.a. auch mit der Tilgung von Einträgen in der Flensburger Kartei zu tun).

Offensichtlich hat die Bußgeldstelle aber bei einem erneuten Verstoß innerhalb dieser Zeit - wieder eine Geschwindigkeitsüberschreitung, wenn auch minimal - automatisch und ohne Rückfrage wieder den von damals angegebenen Fahrer zur Verantwortung gezogen.

Dürfen die das? - Ich weiß es nicht. Ich war bisher überzeugt, dass die grundsätzlich erstmal den Halter anschreiben müssen.

In diesem aktuellen Fall also, hätte das Knöllchen logischerweise mir an meiner Adresse zugestellt werden müssen, bin ja schließlich der Halter und war auch in den letzten Jahren ganz normal so. Diesmal, warum auch immer, sendeten sie das aber meinem Freund zu. Das dürfte wohl ein klarer Verstoss gegen den Datenschutz sein

Ich glaube nicht einmal, dass es ein Verstoß gegen Datenschutz-Vorschriften war, sondern meines Erachtens einfach ein Versehen (was IMO in der Form auch nicht hätte passieren dürfen).

Nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO hat jede Person bei einem Verstoß gegen die DSGVO, durch die sie einen materiellen oder immateriellen Schaden erleidet, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Verantwortlichen oder den Auftragsverarbeiter.

Ich habe also Anspruch auf Schadenersatz?

Wenn, dann doch eher dein Freund, der irrtümlich verdächtigt wurde und dadurch Konsequenzen für einen Vorfall tragen müsste, an dem er gar nicht beteiligt war.

Fragt sich natürlich wie hoch der ausfallen könnte. Ziemlich hoch sollte man meinen, wenn man bedenkt, dass hier ein staatliches Organ dagegen verstösst, dass sicher keine Probleme hätte Firmen finanziell hochpreisig für so was bluten zu lassen. Aber meist ist es ja genau das Gegenteil, gerade staatliche Fehler, werden finaziell kaum Abbitte leisten müssen.

Ja, das fürchte ich auch. Zumal keinem von euch ein wirklicher Schaden entstanden ist, weil die Angelegenheit ja sicher geklärt wird, bevor der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird.

Ich werde das natürlich nachher mit meinem Anwalt beraten, schreibe das aber hier um euere persönliche Meinung dazu zu hören und zu zeigen was für seltsame Wege eingelagerte Daten auch über Jahre gehen können.

Ich bin gespannt, was der Fachmann dazu sagt, vermute aber, dass außer einem Achselzucken und vielleicht einem "automatisch erstellten und ohne Unterschrift gültigen" Entschuldigungsschreiben nichts dabei rumkommt.

Viel Erfolg,
 Martin

--
Computer müssen weiblich sein: Eigensinnig, schwer zu durchschauen, immer für Überraschungen gut - aber man möchte sie nicht missen.
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