Henry: Art. 82 Abs. 1 DSGVO Klarer Verstoss

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Hallo Auge,

Nein, du verstehst das nicht richtig. Meiner Meinung nach willst du das auch nicht. Du willst nur dein DSGVO-Bußgeld goutiert bekommen.

Was ich will ist Gleiches Recht für alle, gibt es eh nur in Ausnahmefällen. Das hier wäre einer.

Ich habe nicht geschrieben, dass man aus den wenigen Daten über den Vorfall, die deinem Bekannten bekannt gemacht wurden und die er mutmaßlich vorher nicht besaß, nicht Schlüsse ziehen kann, die dir zum Nachteil gereichen. Zuerst ist da aber nichts außer Ort und Zeit des Vorfalls.

Ist Datenschutz denn erst wichtig, wenn ein Nachteil daraus entsteht, oder ist bereits die Weitergabe von privaten Daten ein Nachteil?

Dein Bekannter kennt dein Gesicht, (mit großer Wahrscheinlichkeit) auch deine Adresse und wohl auch dein Geburtsdatum. Da die Zustellung des Bescheids wohl auf Basis des Kennzeichens und des zwei Jahre zurückliegenden Verfahrens zum Fahrzeug mit diesem Kennzeichen erfolgte, fällt die unberechtigte Bekanntgabe eines neuen Kennzeichens mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls aus.

Nein, das Kennzeichen hätte ich tatsächlich aufgrund einer speziellen lokalen Gegebenheit ändern können, hatte sogar mal kurz drüber nachgedacht vor eienr Weile. Hätte, glaube ich, aber ander aktuell passierten Situation nichts geändert.

Bleiben die Schlussfolgerungen aus Zeit und Ort. Um bei deinem „extrem fiktiv auf die Spitze getrieben[en]“ Szenario zu bleiben …

Und wie schnell ich wo (vielleicht mal extrem fiktiv auf die Spitze getrieben, direkte Nachbarschaft bei der Freundin meines Freundes) gefahren bin ist vielleicht auch nicht so weltbewegend?

Wenn dein Bekannter dich deiner Zähne entledigt, weil er wegen des Bescheids davon ausgeht, dass du etwas mit seiner Freundin hast, dann ist das eine Folge der unberechtigterweise an die falsche Person herausgegebenen Daten....

Wie ich schon sagte, wenn erst eine Folgeerscheinung eine mögliche Datenschutzverletzung aufzeigt, dann habe ich wohl das ganze Konzept bisher nicht begriffen, doch das glaube ich nicht.

Fit bist du ja, Hüpfst hier vom Höxchen zum Stöxchen. Wo zum Teufel kommt jetzt ein rumärgern von B mit einem Foto von A her?

Nix hüpf hüpf... Hast du das nicht gemeint, als du geschrieben hast:

Ich lese aus seinem Posting exakt nichts anderes heraus. Dein Bekannter wurde angeschrieben, also ist er aktuell der Einzige, der in Aktion treten sollte. „Bin ich nicht.“, „Ist nicht mein Auto.“, „Was wollt ihr von mir?“.

Dann meintest du damit also eventuell nur, was Gunnar damit gemeint haben könnte und gar nicht wie du vorgehen würdest?

Gruss
Henry

--
Meine Meinung zu DSGVO & Co:
„Principiis obsta. Sero medicina parata, cum mala per longas convaluere moras.“
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