Hallo,
VORSICHT IST GEBOTEN!
Man sollte das alles auch nicht so ueberbewerten. Ein Warenzeicheneintrag ist nichts besonderes und wer vor dem Eintragen nicht schaut, kann so viel Pech haben, daß der Eintrag schon vorher eingetragen ist, wie z.B. bei "web***ce" geschehen, oder z.B., laut c't, auch beim Begriff "Internet", welcher gleich 6 mal eingetragen wurde.
Die Loeschung in Sachen "web***ce" ist unterwegs und die wird wohl auch zum Erfolge fuehren, denn sonst kaeme evt. noch einer auf die Idee und wuerde "Parkplatz" warenzeichentlich schuetzen. Die Herren Rechtsanwaelte haben halt jetzt gerade eine nette Marktluecke gefunden und bedrohen, wohl auch aufgrund der grauzoenlichen Einfaerbung, gerade auch nur die kleinen Fische, an die grossen traut sich keiner. Das war in Sachen "FTP-Ex***rer" genau so.
Gruss,
Besim