Boris Hoeller: «a href...» fuer 1895 Mark

Beitrag lesen

Hallo Boris,

danke fuer die kompetente Aufklaerung!

Was ich aber nicht verstehe, ist, was ein Link mit Markenrecht zu tun haben soll. Wenn ich <a href="http://www.microsoft.com/">Microsoft</a> notiere, was ist daran markenrechtlich bedenklich?

Das kommt wirklich darauf an. Das sind schon ein paar markenrechtliche Feinheiten, die  es da zu beachten gibt. Auch beim hier in Rede stehenden Verweis (nebenbei: persönlich bin ich der Meinung, daß der mit der Abmahnung gemachte Unterlassungsanspruch ungerechtfertigt ist).

Leider aber unterliegt das alles einer sehr komplexen Betrachtungsweise:
§§ 23,24 MarkenG kann man in dem Kontext mal lesen und dadurch zumindest eine Ahnung erhalten, daß Markenrechte zwar recht stark sind, aber nur bis zu einem gewissen Punkt.
URI: http://transpatent.com/gesetze/marken.html

Eine kurze Einführung zum Markenrecht habe ich unter
http://www.bonnanwalt.de/rg/internet/markenrecht/index.html
abrufbereit liegen.

OK, vielleicht wollen sie noch ein ® oder ein ™ hinter dem Namen haben - aber da genuegt ja wohl eine Mail mit der Bitte um Aenderung des Linktextes, und es braucht keinen Anwalt.

'Jain' - kommt auf die Sichtweise an. Sollte ständig Mißbrauch mit dem selfHTML getrieben werden (Zerstückelung, Autorenanmaßung usw. ) könnte es einem ja auch zu dumm sein, das ständig selber zu machen. Das ist Geschmacksache. (Ein Prozess bringt Medienecho und will man Markenrechte nicht verlieren, muß man sie verteidigen und benutzen vgl. §§ 20,21,25,26 MarkenG)

Das einzige Argument gegen Links, das ich nachvollziehen kann, ist, dass so ein Link fuer unkalkulierbaren Traffic sorgen kann. Wenn z.B. Microsoft auf seiner Einstiegsseite einen Link auf die selfhtml.zip hier auf dem Server setzen wuerde, wuerde ich allmaehlich ernsthaft Aerger mit unserem Provider bekommen <g>. Aber alles andere ist fuer mich einfach TEXT.

<<
Vorsicht! vgl. unten.

Der Streit aber geht ja wohl, so weit ich es verstehe, zum Teil auch darum, ob durch einen Link eine "Einverleibung" fremder Angebote gegeben ist. Und so einen Schwachsinn kann nun wirklich nur jemand konstruieren, der noch nie im Web gewesen ist.

Nee, der Freiherr kennt sich da aus und hat natürlich seine Publicitywirkung.

Aber bei Verweisen darf man nie vergessen, daß das Verhältnis zwischen Inhalt der Referenz und der Referenzbeschreibung zu bewerten sein wird.
Manche fänden folgende Notiz vielleicht gut oder treffend ;) aber man spürt den gewissen Heikel:

<a href="http://hoeller.bonnanwalt.de">
Ein Anwalt ohne jegliche Skrupel
</a>

viele Gruesse
  Stefan Muenz

und zurück aus Bonn
Boris Hoeller