Stefan Muenz: (ZUR INFO) Von deutschen Gerichten frisch auf den Tisch...

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Liebe Forumer

drei Monate ist es mittlerweile her, seit die Nachrichten von der SELFHTML-Abmahnwelle des FvG durchsickerten. Die meisten Leute verstanden ueberhaupt nicht so recht, worum es da eigentlich ging, bzw. bekamen die Vorstellung wohl beim besten Willen nicht in ihren gesunden Menschenverstand rein, dass diese Geschichten wahr sein koennten.

Zur "Auffrischung" oder fuer jene, die es seinerzeit nicht mitbekommen haben, hier noch mal die Links zum "Einstieg in die Materie":

In jenem Forums-Thread beschrieb unter anderem Steffen Hintze von der Firma Avacon, wie auch sein Unternehmen von FvG abgemahnt worden sei. Avacon hatte jedoch den Mut, sich ueber die Abmahnung hinaus auf einen Rechtsstreit mit FvG einzulassen, weil die Firma wohl erkannte, dass mit solchen juristischen Praktiken das ganze Publizieren im Internet und damit auch die eigene Firmengrundlange untergraben wird.

Solche Dinge sollte man nicht aus den Augen verlieren, auch wenn sie nicht immer oder nicht mehr so tagesaktuell sind. Avacon sammelt den "Stand der Dinge" dieses Rechtsstreits auf der folgenden Seite:

http://www.avacon.net/self/

Wie man dort sehen kann, ist die Einsicht deutscher Gerichte in Phaenomene wie Hyperlinks noch nicht weiter gereift - nach wie vor herrscht die Auffassung, dass Hyperlinks auf fremde Seiten diese verlinkten Seiten zum Teil des eigenen Angebots machen wuerden. Und wenn dann der Name eines amerikanischen Software-Produkts (FTP-Explorer) gegen deutsches Markenrecht verstoesst, ist eben derjenige "schuldig", der als deutscher Staatsbuerger einen Link auf jenes Programm setzt und als Linktext dabei den korrekten Namen des Programms verwendet.

Immerhin schlaegt sich Avacon tapfer mit FvG, doch die Schande, dass deutsche Gerichte die Hyperlinks und damit das Wesen des World Wide Web nicht im Ansatz begreifen, ist damit nicht aus der Welt. Es gilt weiterhin, auf diese Schande aufmerksam zu machen!

viele Gruesse
  Stefan Muenz