hallo Guenther!
Sehr geehrter Herr,
Nun ja, so foermlich wiederum muss es hier nicht sein! Ein "hallo" und eine "Endfloskel" à la "Bis danndann" tun es auch ;-)
und mit einem "virtuellem Hausverbot" in allgemein offenen Foren ist es nun mal nichts:
LG Bonn "Virtuelles Hausverbot" (Az.: 10 O 457/99)
Das LG Bonn hat auch nach einer mündlichen Verhandlung den Erlaß einer Einstweiligen Verfügung bezüglich eines "virtuellen Hausverbotes" abgelehnt. Die Antragsstellerin unterhält einen eigenen Chat-Room im Internet. Sie wollte einem Teilnehmer durch das LG Bonn verbieten lassen, die betreffende Homepage aufzurufen und somit die Chat-software zu nutzen. Diese Nutzung wäre nach ihrer Ansicht eine "Eigentumsstörung". Ein konkretes Fehlverhalten dieses Chatters konnte sie nicht nachweisen. Sie war der Meinung, daß der verklagte Chatter nicht in ihren Chat-Room passen würde und angeblich ihre Sponsoren stört (was allerdings auch nicht nachgewiesen wurde).
Urteil vom 16. November 1999
Aehem... irgendwie werde ich den Verdacht nicht los, dass der als solchen empfundenen Stoerer, um welchen es hier ging, eben heute zum ersten Mal dieses Forum aufgesucht hat... ;-)
Bis danndann
PAF (patrickausfrankfurt), SELFSPEZIAL