Was neues zum Thema FvG:
http://www.heise.de/newsticker/data/hob-19.04.00-002/
Nichts neues! Solche Ideen hatten - vergeblich - die Raubkopierer schon zu 64er-Zeiten. Die Anzeigenden werden ihrerseits sich sehr schnell eine Anzeige wegen einer falschen Verdächtigung einfangen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Dipl. Ing. (FH), Rechtsanwalt
http://www.gravenreuth.de