Oliver Lehmann: Arbeitslos glücklich - aber bitte ohne die arbeitende Gesellschaft

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Hi Andreas,

speziell meinte ich:

Eine Arbeit oder Arbeitsgelegenheit istinsbesondere nicht allein deshalb unzumutbar, weil
1. sie nicht einer früheren beruflichen Tätigkeit des Hilfeempfängers entspricht,
2. sie im Hinblick auf die Ausbildung des Hilfeempfängers als geringerwertig anzusehen ist,
3. der Beschäftigungsort vom Wohnort des Hilfeempfängers weiter entfernt ist als ein früherer Beschäftigungs- oder Ausbildungsort,
4. die Arbeitsbedingungen ungünstiger sind als bei den bisherigen Beschäftigungen des Hilfeempfängers.

MfG Olli