RoteSocke: Neues Urteil des LG München I zu sog. "Serienabmahnungen"/FTP-Explorer

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LG München I  "FTP-Explorer":

"Der Klägervertreter hat dargetan, dass insbesonde-re wegen der Verschiedenheit der Verletzungshandlungen und Verletzungsformen - auch wenn es sich immer um den "FTP-EXPLORER" handelte - "

Ist dieser Satz nicht fantastisch?

Das gleiche Gericht, das sich ausser Stande sieht Domainnamen mit  verschiedenen TopLevelDomains zu unterscheiden,

das gleiche Gericht,  erkennt bei der immer gleichen FTP-Explorer Software (die ja tatsächlich immer die gleiche ist) so grosse Unterschiede, das in jedem, Fall eine eigene Untersuchung und vor allem natürlich eine eigene Rechung nötig ist.

Ist es nicht fantastisch in einem solcherartigen RECHTStaat zu leben, wo es so fantastisch geRECHTE Richter gibt?

DAU-Richter und BRAGO-Abzocker überall!

Hurra Hurra Hurra