Günter Frhr. v. Gravenreuth: Schönes Zitat in der de.soc.recht.datennetze gefunden

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Artikel 19 der Allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
"Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung ..."

Stimmt

Dazu gehört eben, daß man seine Meinung schriftlich auch kund gibt und wenn sie eben "ein gutes FTP-Programm ist unter <a href="http://www.ftpexplorer.com/>FTP Voyager the most powerful FTP client</a> zu finden" lautet, dann ist es noch immer eine Meinung.

Dopplet falsch

  1. Technisch: Zur Meinungsäußerung ÜBER eine Programm ist kein Link zur Downloadmöglichkeit erforderlich.
  2. Juristisch: Das Recht auf  freie Meinungsäußerung ist nicht grenzenlos. Es findet dort seine Grenzen, wo in die Rechte (hier: markenrecht) anderer eingegriffen wird.

Artikel 29
Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte

auch Markenrechte!!

und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral,

Sind Markenverletzungen moralisch?

der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
http://www.gravenreuth.de