Zwischen Recht und Menschelei
Uschi
- recht
Liebes Forum.
Manch einer von Euch mag schon von der "wdr"-Story gehoert haben. Es geht dabei um Wolf-Dieter Roth, einen Computer-Journalisten, dessen Eltern ihm - wie ueblich - seinen Namen in die Wiege gelegt haben. Sofern die Babies dann Journalisten werden, legen sie sich Kuerzel zu, mit denen sie die "normalen" (nicht die "besonderen") signieren. Bei Wolf-Dieter Roth lautete das fast zwangslaeufig "wdr" und das schrieb er fortan unter seine Artikel.
Als das Netz zu laufen begann, legte sich Wolf-Dieter die Domain http://www.wdr.org/ zu. Lange Zeit stoerte das keinen Menschen, bis die oeffentlich-rechtliche Anstalt Westdeutscher Rundfunk die Chancen des e-commerce erkannte und meinte, nun alles haben zu muessen, was sich auch virtuell um den wdr rankt. Dabei kam ihnen auch Wolf-Dieter in die Quere.
Zunaechst versuchte wdr, der sich zwischenzeitlich DL2MCD nennt, sich gegen die Abmahnung des WDR zu wehren. Die Kosten dafuer sind auf DM 30.000 aufgelaufen. Nach einer Weile jedoch musste er erkennen, dass er keine Chance hat, gegen das Grossunternehmen anzutreten.
Die ganze Geschichte und die Folgen:
DL2MCD's Page: http://www.dl2mcd.de/domain.html
Spiegel Online: http://www.spiegel.de/netzwelt/politik/0,1518,84760,00.html
Telepolis: http://www.heise.de/tp/deutsch/inhalt/te/8384/1.html
SonntagsZeitung: http://www.sonntagszeitung.ch/sz/szFeinRubrik.html?ArtId=21821&ausgabeid=146&rubrikid=127
Wolf-Dieter sitzt einfach in der Patsche. Das Geld, um sein Recht durchzusetzen, hat er nicht und nun sitzt er auf 30.000 Mark Kosten :o( . Deshalb hier seine Kontonummer:
Wolf-Dieter Roth, BfG Bank Hamburg, BLZ 20010111, Konto 2832735500
Vielleicht mag und kann ihm der eine oder andere helfen. Er wuerde sich darueber sicherlich sehr freuen. FFL kann leider nicht mehr tun, als auf Wolf-Dieters Problem aufmerksam zu machen, da wir zwar praeventiv taetig werden koennen, aber nicht, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist. Bitte tragt die Nachricht weiter. Danke.
Schoene Gruesse,
Uschi
Sehr geehrte Frau Hering,
S i e posten und nur der "böse Gravenreuth" antwortet ;-))
Manch einer von Euch mag schon von der "wdr"-Story gehoert haben. Es geht dabei um Wolf-Dieter Roth, einen Computer-Journalisten, dessen Eltern ihm - wie ueblich - seinen Namen in die Wiege gelegt haben. Sofern die Babies dann Journalisten werden, legen sie sich Kuerzel zu, mit denen sie die "normalen" (nicht die "besonderen") signieren. Bei Wolf-Dieter Roth lautete das fast zwangslaeufig "wdr" und das schrieb er fortan unter seine Artikel.
Als das Netz zu laufen begann, legte sich Wolf-Dieter die Domain http://www.wdr.org/ zu. Lange Zeit stoerte das keinen Menschen, bis die oeffentlich-rechtliche Anstalt Westdeutscher Rundfunk die Chancen des e-commerce erkannte und meinte, nun alles haben zu muessen, was sich auch virtuell um den wdr rankt. Dabei kam ihnen auch Wolf-Dieter in die Quere.
Zunaechst versuchte wdr, der sich zwischenzeitlich DL2MCD nennt, sich gegen die Abmahnung des WDR zu wehren. Die Kosten dafuer sind auf DM 30.000 aufgelaufen. Nach einer Weile jedoch musste er erkennen, dass er keine Chance hat,
Besser: Er hatte von Anfang an r e c h t l i c h keine Chance!
gegen das Grossunternehmen anzutreten.
Das ist nicht das Thema, dafür gibt es Prozesskostenhilfe (wenn das FFL nicht wie Dr. Kohl Spenden sammelt).
»
Wolf-Dieter sitzt einfach in der Patsche. Das Geld, um sein Recht durchzusetzen, hat er nicht und nun sitzt er auf 30.000 Mark Kosten :o(
Wie wär es mal wieder mit einer FFL-Spendensammlung und bekommen nur Netz-Gurus wie Herr Münz diese Geld?
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)
http://www.gravenreuth.de
gravenreuth@gravenreuth.de
sehr geehrter herr v. gravenreuth
also bisher habe ich mich rausgehalten, sollten sie mal was gepostet haben. jedoch geht es mir langsam auf den keks. sind Sie in den einschlägigen foren gesperrt, oder ist das geltungsdranghttp://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/88394.html.
ich verstehe es nicht
mfg
stefan(kg)
ich verstehe es nicht
Ich sehe auch keinen Bezug zu der Sache mit der WDR-Domain.
Ich würde daher sagen: OT
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Sehr geehrter Herr von Gravenreuth.
Wie wär es mal wieder mit einer FFL-Spendensammlung und bekommen nur Netz-Gurus wie Herr Münz diese Geld?
Die Spendensammlung Muenz dient dazu, einen Musterprozess zu ermoeglichen. Wir koennen keine Sammlungen starten, um bereits entstandenen Schaden zu regulieren - das wuerde unsere Moeglichkeiten bei weitem sprengen.
MfG,
Uschi Hering
Hallo,
Besser: Er hatte von Anfang an r e c h t l i c h keine Chance!
Zum Thema WDR muß man, glaube ich, nicht allzuviel sagen. Es gibt wenige Sender, die sich vom Kult-Status innerhalb kürzester Zeit in den Sumpf der superscharf-erbsenzählenden Firmen begeben. Man denke nur an den Kult-Status des Computerclubs... alles hinweg und fort.
An sich ist es aber lächerlich, wie unsere deutsche Rechtskungelei mit dem Internet umgeht. com-, net- und org-Domains sind Domains, die in den USA gehostet werden, das deutsche Recht also herzlich wenig etwas zu melden hat. Es würde vollaus genügen, einen admin-c einer solchen Domain im Ausland zu suchen und die Domain auf einem ausländischen Primary Nameserver zu konnektieren. Dazu noch Webspace im Ausland und schon schauen unsere hiesigen Rechtsanwälte in ein schön schwarzes Loch. Herzlich willkommen im Internet. ;-)
Grüße,
Besim
Hallo,
»»com-, net- und org-Domains sind Domains, die in den USA gehostet werden, das deutsche Recht also herzlich wenig etwas zu melden hat.
Irren ist menschl.
Es würde vollaus genügen, einen admin-c einer solchen Domain im Ausland zu suchen und die Domain auf einem ausländischen Primary Nameserver zu konnektieren. Dazu noch Webspace im Ausland und schon schauen unsere hiesigen Rechtsanwälte in ein schön schwarzes Loch. Herzlich willkommen im Internet. ;-)
Hilft nix!
Vgl.
Einstweilige Verfügung; Beschluß vom 08.06.1999
LG München I "Haftung für Links/Server im Elsaß" (Az. 9 HKO 12373/99)
Sachverhalt:
Firmensitz im Elsaß (Frankreich) mit Niederlassung in Deutschland. Deutschsprachiges Angebot auf der Homepage für Downloads von Soft-ware über Links. Eine Software verletzte eine deutsche Marke. Einlassung der Verletzerin: Der Server steht im Elsaß und das deutschsprachige Angebot war für die deutschsprachige Bevölkerung im Elsaß bestimmt. Das LG München I hat die beantragte Verfügung erlassen.
Einstweilige Verfügung; Beschluß vom 20.07.1999
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH)