Günter Frhr. v. Gravenreuth: Markenrechtliche Haftung für Meta-Tags

Hallo,
neue Entscheidung zur markenrechtliche Haftung für Meta-Tags:

http://www.landgericht.frankfurt-main.de/ZS_Urteil_lang(Markenverstoss_Internet).htm

vgl. ferner:
LG Mannheim "ARWIS" (Az: 7 O 291/97); MMR 1998, 217; CR 1998, 306
Der Inhaber einer Homepage haftet dafür, daß Suchmaschinen, das für den Anwender nicht sichtbare Suchwort "ARWIS" finden und in Markenrecht verletzender Weise auf die Seite verweisen.
Urteil vom 01. August 1997

LG Hamburg "Meta-Tags" (Az: 315 O 258/99); MMR 2000,46; NJW-CoR 1999,499 (nur LS); CR 2000,121
Bei der Bezeichnung der Klägerin als "Galerie d'Histoire" handelt es sich um eine Unternehmenskennzeichnung. Diese hat der Beklagte verletzt, indem er die sog. Meta-Tags auf seiner Website gesetzt hat. Die Bezeichnung der Klägerin ist hinreichend kennzeichnungs-kräftig, zumal bei der in § 5 MarkenG geschützten geschäftlichen Bezeichnung eher geringere Anforderungen zu stellen sind, als bei § 14 MarkenG. Zwar ist angesichts der Branche , in der die Klägerin
tätig wird, die Bezeichnung "Galerie d`Histoire" auch beschreibend, aber noch hinreichend originell. Der Beklagte benutzt dabei jeweils Teile der geschützten Unternehmensbezeichnung für seine Meta-Tags, was zu Verwechslungen führen kann, da sich die User auf einer Web-site der Klägerin wähnen. Dies gilt um so mehr, als zwischen den Parteien praktisch Branchenidentität besteht. Jedenfalls ist eine mittelbare Verwechslungsgefahr naheliegend, da für den Internet-Benutzer die Annahme, zwischen beiden Geschäften bestehe eine Ver-bindung und/oder Kooperation, naheliegend erscheint.
Dies gilt um so mehr, als der Kläger selbst im Internet nicht vertreten ist. Letzteres führt im übrigen nicht dazu, daß die Parteien auf verschiedenen Märkten tätig sind, denn die angesprochenen Verkehrskreise, nämlich die Interessenten antiker Militaria, sind identisch.
Beschluss vom 13. September 1999

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl. Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
gravenreuth@gravenreuth.de

  1. Hi Guenni!

    Solltest Du Deine Zeit nicht besser damit verbringen, Dich auf eine grosse Niederlage vorzubereiten? :-)

    MfG Simon

    1. Hallo,

      Solltest Du Deine Zeit nicht besser damit verbringen, Dich auf eine grosse Niederlage vorzubereiten? :-)

      Dieses Wunschdenken  hatten vor ca. 15  Jahren schon die 64er-Freaks ;-)

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr. v. Gravenreuth

      1. Hallo

        Solltest Du Deine Zeit nicht besser damit verbringen, Dich auf eine grosse Niederlage vorzubereiten? :-)

        Dieses Wunschdenken  hatten vor ca. 15  Jahren schon die 64er-Freaks ;-)

        Wieso Wunschdenken ???

        Andreas

      2. hi günter!

        Dieses Wunschdenken  hatten vor ca. 15  Jahren schon die 64er-Freaks ;-)

        abgesehen vom ausgang des verfahrens, was ich aus rechtsunkenntnis nicht beurteilen kann, eine frage an dich: ist dir bewußt, welchen schaden du/dein mandant mit dem urteil anrichten würdest, falls es wirklich so ausgehen sollte, wie du/ihr es wünscht? es würde sich nicht nur um einen markenrechtsstreit drehen, nein im gegenteil, das internet besteht, neben inhalten, müll und kommerz, im wesentlichen eben auch aus hyperlinks und genau diese grundlage würde dieses urteil in großen maße bedrohen. die aussage von tim berners-lee, dem erfinder des www (!) kennst du ja, aber laut deiner argumentation ist ja alles ganz anders. dir ist es egal, ob da einige hundert/tausend abgemahnt werden (bzw. nicht, wg. der kohle) und vor allem, dass ist mein hauptargument, du bedenkst in keinster weise die folgen deines handelns! wenn sich jemand xyz schützen läßt für irgendein produkt und dann verwendet jemand anders diesen namen in seinem "gesch. gebiet", dann ist doch dieser verantwortlich oder woher willst du begründen, dass jedem linksetzer hätte klar sein müssen, dass der normalgebräuchliche begriff xyz nicht verwendet werden darf? oder sprichst du etwa kein englisch und dachtest es ist ein kunstwort?! entschuldigung, aber es gibt grenzen von kommerz und moral, und beide willst du/dein mandant imho überschreiten, egal was es koste! sollte/würde dieses urteil in deiner version so gesprochen, dann bist du sicher etwas ganz besonderes, ob in negativer oder positiver hinsicht, dass steht dann, sicher nicht nur für mich, ausser frage ... ! cu, X

        ps: es gibt einige wenige beispiele in der vergangenheit, wo menschen große moralische fehlentscheidungen getroffen haben, ein fall war der bau der atombombe, jeder der "erfinder" hat danach gesagt, es hätte nie entwickelt werden dürfen, es war zu spät, sie war zweimal abgeworfen. ich möchte nicht den markenrechtsfall damit vergleichen (auf gar keinen fall), nur den wesentlichen unterschied herausstellen: wenn damals diese menschen "nein" gesagt hätten, jemand anders hätte die atombombe ganz sicher gebaut (und ev. irgendwann eingesetzt). wenn sich heute jemand massiv für eine gerechte rechtssprechung einsetzt, dann sorgt er dafür, dass keine grundlagen zum versuch von fehlurteilen, aufgrund völlig veralteter und nicht zeitgemäßer marken- und patentgesetze, mehr vorhanden sind. imho kann niemand die folgen eines solchen urteils, zu deinen gunsten, in vollem umfang abschätzen, wir werden sie auch nie kennenlernen ;)

    2. Hi Guenni!

      Solltest Du Deine Zeit nicht besser damit verbringen, Dich auf eine grosse Niederlage vorzubereiten? :-)

      MfG Simon

      Hallo Forumler,

      ich empfinde die plumpen Reaktionen auf die Postings von Herrn Gravenreuth als _äußerst_ peinlich.
      Seine Beiträge schaffen doch einen recht guten Einblick in die Wirren der Rechtsprechung im Internet
      und zeigen, daß an allen Fronten Handlungsbedarf besteht und daß wir allzeit und wo wir allzeit
      auf der Hut vor Advokaten sein müssen !

      Ich bin der Meinung, daß trotz der verständlicher Weise emotionsgeladenen Stimmung die Postings von
      Herrn Gravenreuth eine sachliche Auseinandersetzung verdient haben.

      In gespannter Erwartung auf Hinweise zu weiterer (absurt wirkender) deutscher Rechtsprechung
      Gordus

      1. Hi Gordus!

        Ich bin der Meinung, daß trotz der verständlicher Weise emotionsgeladenen Stimmung die Postings von
        Herrn Gravenreuth eine sachliche Auseinandersetzung verdient haben.

        Sachlich sind wir immer, aber es gibt doch auch Grenzen, ab denen ich einen Menschen nicht mehr respektvoll behandeln kann, weil er zum Beispiel keinen blassen Schimmer ueber die Folgen seines Handelns hat, wie das X so schoen beschrieben hat (<91163.html>). Dann muss ich ihn doch auch darauf hinweisen, auch wenn das bei diesem hartnaeckigen Fall nicht viel bringt.
        Vielleicht denkst Du auch mal darueber nach.

        MfG Simon

  2. Sehr geehrter Herr v. Gravenreuth,

    wie geht das denn weiter?
    Wenn ich richtig informiert bin, indizieren Suchmaschinen - Robots ja nicht nur Meta-Tags, sondern
    auch Headlines, die ersten hundert Zeichen, "alt"-Tags bei Bildern usw.
    Muss man jetzt generell seine Site "säubern", um ja keine "verwechselungsgefahr" durch möglicherweise
    zufällige Buchstabenkombinationen zu riskieren?
    Niemand kann  wissen, wie die  Inhalte seiner Seiten von
    irgendwelchen exotischen Meta-Suchern indiziert werden - und davon gibt es ein paar tausend.
    Übertreiben wir mal: Ein Bild auf einer Homepage für Elektroartikel, im Alt Tag: "Meister Lampe
    beim Betriebsausflug vor dem SIEMENS - Gebäude"
    BOING!
    Schon ists passiert.  
    Branche identisch - durch irgendeinen Dummen Zufall findet sich der Siemens-Manager auf Meister Lampes
    Seite wieder und argwöhnt sofort Hinterlist: Hier wird der Name meiner Firma ausgenutzt, um Traffic bei
    der Konkurrenz zu erzeugen.
    Sofort zur Rechtsabteilung damit und dem Spuk ein Ende gemacht!

    Nun ja, bewußt übertrieben.

    Mich beschleicht langsam der Verdacht, Deutsche Richter trauen dem surfenden Volk nur den Grad
    kreativer Intelligenz zu, den Sie auch selbst besitzen. Wenn ein Richter oder Staatsanwalt der Meinung ist, er könne
    aus einer puren ÄHNLICHKEIT eines Domainnamens auf eine Verwechslungsgefahr schliessen, dann tut er
    mir leid.
    Ich habe schon vor einigen Jahren diese leidige "Triton - Tricon" - Geschichte kopfschüttelnd mitverfolgt und
    dachte, es kämen bessere Zeiten. Weit gefehlt - wird immer schlimmer.

    Mal sehen, was als nächstes kommt, bin gespannt...

    Mit freundlichen Grüßen

    Uwe Kuhnert

    dereinfachmalTitelundsoweiterwegläßt...

  3. Der Inhaber einer Homepage haftet dafür, daß Suchmaschinen, das für den Anwender nicht sichtbare Suchwort "ARWIS" finden und in Markenrecht verletzender Weise auf die Seite verweisen.
    Urteil vom 01. August 1997

    Wann ist unser Allerwerteser freier Herr von G. vielleicht mal allergrafenreuthesten in der Lage, Orthografie und Interpunktion so anzuwenden, daß ein normal gebildeter Mensch in der Lage ist, auf Anhieb zu verstehen, was gemeint ist?????? S.o. ein Komma mitten in einem mehrteiligen Subjekt, äußerst verwirrend!
    Sorry, aber an manchen Satzgestaltungen sitze ich schon eine zeitlang, um zu entscheiden, wo jetzt das Komma hinsoll, wenn überhaupt. Wußte noch garnicht, daß man mit dieser mangelhaften Bildung bei uns ein Jurastudium absolvieren kann, na ja, vielleicht an ner FH (Hab meins ja auch qasi "nebenher" geschafft  ;->   )

    Cu
    Renate Casper
    Dipl.-Sozialpäd. (FH)

    1. Der Inhaber einer Homepage haftet dafür, daß Suchmaschinen, das für den Anwender nicht sichtbare Suchwort "ARWIS" finden und in Markenrecht verletzender Weise auf die Seite verweisen.
      Urteil vom 01. August 1997
      Wann ist unser Allerwerteser freier Herr von G. vielleicht mal allergrafenreuthesten in der Lage, Orthografie und Interpunktion so anzuwenden, daß ein normal gebildeter Mensch in der Lage ist, auf Anhieb zu verstehen, was gemeint ist?????? S.o. ein Komma mitten in einem mehrteiligen Subjekt, äußerst verwirrend!
      Sorry, aber an manchen Satzgestaltungen sitze ich schon eine zeitlang, um zu entscheiden, wo jetzt das Komma hinsoll, wenn überhaupt. Wußte noch garnicht, daß man mit dieser mangelhaften Bildung bei uns ein Jurastudium absolvieren kann, na ja, vielleicht an ner FH (Hab meins ja auch qasi "nebenher" geschafft  ;->   )

      Hallo
      Dann schlage ich vor: FvG lernt Kommasetzung und das Forum lernt endlich richtig zu zitieren. Es ist wirklich sehr nervig, wenn zwischen Zitat und eigenem Posting keine Leerzeile steht, so wie bei dir. Da das Forum offenbar nicht faehig ist, vor jede Zeile ein > zu setzen, ist es bei vielen sehr schwer, zwischen Zitat und eigenem Posting zu unterscheiden.

      MfG
      Thomas

  4. Hi,

    http://www.landgericht.frankfurt-main.de/ZS_Urteil_lang(Markenverstoss_Internet).htm

    Hab ich mir gerade eben durchgelesen.

    Allgemein muß man zum Fall sagen, das alles ordentlich ok war. Das da eine willentliche
    Markenverletzung vorlag scheint mir ersichtlich.....aber was nun im Folgeprozess aufgeführt
    wurde läßt mich an die menschliche Vernunft zweifeln.

    Mein Gott! Die Begründung für das Urteil strotzt ja so vor Widersprüchen, das selbst ein Blinder mit
    nem Krückstock die sehen kann!

    Fängt ja alles noch recht formengerecht an, aber dann geht es so los:

    "1b) Gleiches ist durch die Ausdrucke der Suchergebnisse vom
    23.11.1999 der Suchmaschinen Nettz (Bl. 78 f.) und AltaVista (Bl. 80
    f.) glaubhaft gemacht. Unerheblich ist, dass der Informationsstand der
    von Nettz angegebenen Quelle N... .de nicht festgestellt worden ist und
    der Ausdruck des Suchergebnisses von AltaVista den Stand der letzten
    Änderung vom 25.4.1999 wiedergibt."

    Wieso ist das unerheblich von wann der Datenbestand ist?!
    Das bedeutet doch nichts anderes, das ich -nachdem ich von der Anmeldung einer
    Marke erfahren habe und diese fristgerecht von meinen Seiten entfernt habe,
    dennoch abgemahnt werden kann, weil Suchmaschinen noch auf einen älteren
    Datenbestand zugreifen.

    Punkt 2aa) ist aber ein Tiefschlag für jede Logik:
    "[...] Auch wenn von ihm die Durchsicht des
    gesamten Internets nicht verlangt werden kann, war die
    Kontaktaufnahme nur zu einem Suchmaschinen-Betreiber allerdings
    nicht ausreichend. Die Unterlassungserklärung war nicht auf die
    Suchmaschine Yahoo! beschränkt."

    Soweit so schlecht... Man merke aber den ersten Teilsatz und lese dann
    Punkt 2cc)
    " Da nach dem eigenen Vortrag des Verfügungsbeklagten
    Suchmaschinen ihren Informationsbestand gegenseitig ergänzen und
    nur nach und nach aktualisieren, hätte der Verfügungsbeklagte dafür
    sorgen müssen, dass alte - möglicherweise rechtmäßige - Einträge von
    "D...", die der Verfügungskläger im Verlauf dieses Verfahrens zu Recht
    beanstandet (Suchergebnisse über Nettz und AltaVista) , entfernt
    werden, und zwar nicht nur aus dem Bestand einer Suchmaschine
    (hier: Yahoo!), sondern auch aus dem Bestand sämtlicher anderen
    Suchmaschinen. Das hat er nicht getan, so dass der
    Verfügungsanspruch nach wie vor gegeben ist."

    Zur Verdeutlichung: In 2bb) wird gesagt es kann nicht erfordert
    werden, das der Beklagte das ganze Netz durchsucht, was richtig ist.
    Ebenso reicht eine einzige Suchmaschine (Yahoo) nicht aus.
    Aber in 2cc) steht dann  "SÄMTLICHER ANDEREN SUCHMASCHINEN".

    Weiß der Mensch der das geschrieben hat, wieviele Suchmaschinen
    es gibt? Bestimmt nicht, weil das niemand genau sagen kann.
    Geht man von EIntragsmaschinen aus, sind es einige Tausend....

    Wo bleibt da die Verhaeltnismäßigkeit?! Wo bleibt die Logik?

    Also ich hab schon manche Gerichtsbegründung gelesen, und
    auch wenn der Fall im grundsätzlichen klar eine Markenverletzung
    beinhaltet, dies hier hat damit nichts zu tun, sondern nur
    mit großer Ignoranz von Fakten.

    Ciao,
      Wolfgang

    1. Hallo Wolfgang!

      Also ich hab schon manche Gerichtsbegründung gelesen, und
      auch wenn der Fall im grundsätzlichen klar eine Markenverletzung
      beinhaltet, dies hier hat damit nichts zu tun, sondern nur
      mit großer Ignoranz von Fakten.

      Tja, das ist aber genau das, was Günter immer macht - und das ist das bedauernswerte an seinen Handlungen -
      Er zitiert und gibt nur Urteile an und diese auch nur Teil- bzw. Auszugsweise, die ihrerseits Paradebeispiele für Justizirtümer sind und keine, auch nur ansatzweise ernshafte Revision überstehen würden.

      Bedauernswert ist dabei, daß er diese Urteile als Aushängeschild und Grundlage für seine Argumentation nutzt und so viele Leute verunsichert.

      Gut ist an der Sache, daß die in solchen Urteilen dargelgete fachliche Inkompetenz sich so nicht lange durchsetzen kann.

      Grüße
      Thomas