Hi Utz,
- Genehmigung des ausführenden Künstlers
- Genehmigung des Komponisten
- Genehmigung des Texters
- Genehmigung des Verlages
- Genehmigung der Plattenfirma
- sofern vorhanden, Genehmigung des Bearbeiters
Außerdem müsste die Datei bei der GEMA (sofern Du in Deutschland bist) angemeldet werden - nach meinem letzten Stand sind die aber erst beim Entwickeln eines entsprechenden Abrechnungsverfahrens. Sicherheitshalber mal schauen unter http://www.gema.de/.
Das prob ist: der künstler der seine seele an die GEMA verkauft hat, kann ruhig seine genehmigung erteilen, das MP3-file wird _ohne_ die 'freundliche' genehmigung der GEMA weiterhin illegal bleiben!
Danke übrigens an dieser stelle an die GEMA, daß sie wieder ein nettes projekt welches im grunde zum wohle der künstler und nicht zur reinen selbstbereicherung gedacht war durch profitgeile geschäftsbedingungen bereits im ansatz zerstört hat! Aber so hab' ich halt zeit für andere dinge...
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