Hi!
Da ich kein Jurist bin, kann ich natürlich nicht ausschließen, daß ich mich irre, aber so wie es sich für mich darstellt, ist die Abmahnung als "korrekt" erachtet worden, nicht weil der Linksetzer eine Markenrechtsverletzung begeht, sondern _Beihilfe zur_ Markenrechtsverletzung begeht.
Was ich dabei nicht verstehe: der diese Markenrechtsverletzung im endeffekt begeht (der Vertreiber von FTP-Explorer) sitzt doch in Amerika ... ist die Marke Explorer auch in Amerika geschützt?
Marken gelten nicht weltweit, sondern nur national bzw. EU-weit, d.h. die FTPx Corp. darf den "FTP-Explorer" nicht in der EU vertreiben. Die FTPx Corp.stellt sich daher auf den (zutreffenden) Standpunkt:
Wir bieten das Produkt in US-$ an und verbreiten es daher nicht in Deutschland oder der EU. Wenn nun jemand von Deutschland oder der EU aus einen Link setzt, dann haftet die FTPx Corp nicht für diesen Link in dessen(!) HTML-Quellcode. Der Linksetzer fördert aber vorsätzlich den Vetrieb in Deutschland oder der EU - und dafür haftet er.
Wenn ja, warum darf diese Firma ihr Produkt dann FTP-Explorer nennen?
Das richtet sich nach US-Recht.
Wenn nein, dann kann diese Firma ja keine Markenrechtsverletzung
... in den USA(!) ...
begehen und somit kann ich auch keine Beihilfe dazu leisten?
Die Förderung des Vertriebs erfolgt ja in Deutschland und nicht in den USA!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),