<lösch>
»» Das Urteil zeigt wie es endet wenn sich Richter nur auf Paragrafen und die geschwollene Argumentation von Anwälten stützen.
Zitat aus der Klage S. 5:
"Das Setzen sog. Hyperlinks stellt deshalb grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten dar."
nicht. Sowmit wären auch Links zu
a) Nazis,
b) Pornos
c) politische Extremisten
grundsätzlich ein sozial erwünschtes Verhalten - womit ich wieder einmal eine andere Meinung hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth