Halle Leute,
die Domain-Rechtsprechung in der Schweiz
http://www.berneroberland.ch/gericht/verzeichnis.htm
entspricht der in Deutschland:
http://www.gravenreuth.de/kennzei.html#b.) Namensrechte von Gebietskörperschaften, wie Gemeinden u.ä.
der Unterschied besteht "nur" darin, daß in der Schweiz soeben eine Bundesgerichtsentscheidung ergangen ist (s.o.) und man in
Deutschland noch auf die BGH-Rechsprechung warten muß.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl. Ing. (FH),
http://www.gravenreuth.de