Hallo,
Eine klare Distanzierung soll haftungsbefreiende Wirkung haben.
Nach den Denksätzen muss also auch ein "anklagender" Kontext diese
Wirkung haben; ausserdem wäre im Zweifel zu prüfen, ob solche Links
nicht als "Zitat" gewertet werden können, nach dem Motto "auf (link)
ist dies und das zu sehen".
Das heißt ja, wenn ich schreibe " auf link sind geschändete Kinder zu sehen, also wirklich, das ist schlimm!", dann hat das strafbefreiende Wirkung?
Das kann doch nicht sein.
Eine persönliche Verurteilung von solchen Seiten braucht doch nicht als Beweiß den dazugehörigen Link, nicht mal die Erwähnung des Servers.
Dein Vorschlag mit dem händischen Editieren finde ich grundsätzlich gut, solange die betroffenseiten wirklich restlos unkenntlich sind. Aber das könnte doch recht viel Arbeit für den Verantwortlichen bedeuten.
Vielleicht sollte der Löschvorgang wirklich eine Mail an den Verfasser des Postungs verursachen, um dem wenigstens eine Begründung für diese Maßnahme zu geben.
Grüße
Klaus