Günter Raffenreuth: LG München I Urteil: "Serienabmahnung II" wurde rechtskräftig

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Irgendwie nervt es langsam, dass Sie nur Ihre vorlaeufigen Erfolge posten,...

Wieso "vorläufig" - das Urteil ist rechtskräftig!
(und entspricht der herrschenden Rechtsprechung)

Es ist sogar schon über den großen Teich (eigentlich über über zwei große Teiche) bekannt, dass in der Hapstadt von Bavaria die Gerichte/Richter viel vom Bierbrau und Bierkonsum verstehen, jedoch beim Wort 'Internet' sich lieber bekreuzigen als sich damit befassen.
Anbei sollte man darauf hinweisen, daß Unkenntnis nur so weit die herrschende Rechtsprechung darstellen kann, wie sie einen Freibrief für den Amoklauf eines Anwalts darstellen kann.