Hallo zusammen,
FvG hatte die Urheberschaft des Postings
http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=251&g=20000929cp002
mit dem Zitat
"Sollte sich der IQ am OLG nicht drastisch erhöht haben,
so dürfte eine Argumentation nach bewährtem Schema völlig
ausreichend sein ;-))"
vehement bestritten.
Inzwischen steht leider auch fest, dass Fakes bei heise trotz Be-
nutzerregistrierung grundsätzlich möglich sind. Insoweit ist die
Wertung des Dementis als Schutzbehauptung nicht ohne Einschränkungen
aufrecht zu erhalten.
Wir verweisen in diesem Zusammenhang auch auf unser Posting im heise-
Forum zu diesem Thema:
http://www.heise.de/newsticker/forum/go.shtml?read=1&msg=357&g=20000929cp002
Für endgültige Klarheit wird nur heise selbst sorgen können.
Viele Grüsse,
Alex vom AdvoGraf-Team
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