Hallo,
Die Entschuldigung, dass das GB eventuell woanders gehostet wird, und das die Werbung von dem GB-Anbieter geschaltet ist, würde ich auch nicht gelten lassen. Wer Seiten für Kinder anbieten muss sauber bleiben und alle Eventualitäten in Erwägung ziehen.
Ausserdem sind die Anwälte von Carsten-Verlag um einiges netter im Ton und bewiesener Kompromissfähigkeit (schätze, die haben ihrer Mandatin die Annahme des "Deals" mit dem Seitenanbieter vorgeschlagen) als einen bestimmten Herren, dem man Dank von Stefan geändertes Forumsscript sobald nicht mehr sehen dürfte hier :-)
Wenn man aber nun schon eine Abmahnung erhalten hat und seine Seiten und Aktionen aufgrund dieser Kulanz halten darf, sollte man soetwas ausschließen müssen.
Ich bin durch ZDF.MSNBC darauf aufmerksam geworden, da hieß es lapidar "Der Hamburger Verlag hat den Übersetztungswettbewerb durch Rechtsanwälte verbieten lassen."
Wie wir sehen durchaus berechtigter weise. Mann muss also mit dem was man liest sehr aufmerksam sein und hinterfragen.
Grüße
Bard