Bleib standhaft,
vor dem BGH wirst du keine sinnvolle Entscheidung erwarten können.
Wunschdenken - wenn man die jahrenzehntealte Rechtsprechung zu Mitstörerhaftung sich sieht!
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de