Hallo Stefan,
[...]
wenn ich richtig informiert bin, dann geht ja in einer Woche der Pro-
zeß los, ich hoffe, dass in diesem Verfahren letztendlich eine Ent-
scheidung getroffen wird, ...
Ja in vielen Jahren.
Jetzt warten wir mal die negative Festellungklage ab - die Leistungklage (womit die negative Festellungklage automatisch ihr Ende nimmt) muß ja erst 5 Jahre nach der 1. Kenntnis von der Verletzungshandlung eingereicht sein - und dann geht es wieder in der 1. Instanz los.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de