Hallo zusammen
das gerede um die marke "explorer" hat mich ins grübeln gebracht.
ich habe eine homepage auf der sich mehrere link`s zu programmen befinden,deren namen laut "markenblatt" in deutschland geschützt sind.
ich habe sie deshalb erstmal offline gesetzt.
der rechner, aufdem sich meine homepage befindet, steht im ausland (auserhalb der eu).
mein problem ist jetzt:
1.welche markenrechte gelten, die aus deutschland oder die aus dem lande in dem sich der rechner befindet.
2.kann ich von eine firma die in deutschland das markenrech besitzt abgemaht werden, weil ich die webside von deutschland aus verwalte.
3.oder ist die domain ausschlag gebent für das landesrecht.
danke für eure hilfe
cu
Crawler