Werden nun doch Spendengelder vom FFL verbraten?
Das FFL hat den Markenverletzungsprozess gegen Herrn Münz (vgl. http://www.teamone.de/selfaktuell/talk/rechtundlinks.htm und
http:///www.teamone.de/selfhtml/sfarchiv/2000_2/t12293.htm#a63013 ) zum " M u s t e r p r o z e s s " erklärt und sammelt eifrig für Herrn Münz (vgl. <#>) . Ob diese Vorwürfe berechtigt waren, kann und werde ich nicht behaupten.
Nunmehr zeichnet sich ab, dass IMHO doch Spendengelder vom FFL verbraten werden sollen.
Der RA von Herrn Münz, der Kollege Stadler hat im SELFHTML-Forum gepostet (vgl.
http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/107093.html ) , dass er (nur?) zusammen mit dem (Ex-FFL)-Anwalt Dr. Krieger den Termin vor dem LG Düsseldorf wahrnehmen wird o b w o h l er verfahrensrechtlich diesen Termin auch alleine wahrnehmen könnte. (Ich sehe trotzdem keine Veranlassung meiner Mandantin die Zuziehung eines weiteren RA zu raten).
Durch die Beauftragung von zwei Anwaltskanzleien entstehen erhöhte Gebühren in nicht unerheblicher Höhe, wovon nur die Kosten einer Anwaltskanzlei im Falle (des nicht zu erwartenden) Unterliegens festsetzbar sind.
Herr Münz bleibt somit auf den Kosten der 2. Anwaltskanzlei sitzen.
Beide Anwaltskanzleien sind standes- und wettbewerbsrechtlich verpflichtet ordnungsgemäß abzurechnen (wovon ich ausgehe, da es sich um seriöse Anwaltskanzleien handelt).
Es stellen sich daher folgende Fragen:
Zahlt das FFL (auch) die Kosten der 2. Anwaltskanzlei?
Werden hier Spendengelder vom FFL verbraten?
Naja - damit würde diese "Kriegskasse" noch weiter belastet werden als nach dem ohnehin zu erwartenden Unterliegens (vgl. zuletzt: LG Braunschweig: http://www.juramail.de/forum/index.cgi?read=2011 ) der Fall ist.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de