@ndre@s: Schlichten ist besser als Prozessieren

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Hallo Eckard,

... Schlichten lohnt sich in jedem Fall.

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Au meiner Sicht wäre zumindest in Bayern der Weg dafür ein wenig geebnet.

Leider kaum, Andreas -
die Grenzen sind (Streitwert 1500 Mark) viel zu niedrig, als dass sie im Zusammenhang etwa mit Markenrechtsstreitigkeiten greifen könnten.

Die 1.500 DM sind doch, wenn ich das richtig verstanden habe, der Grenzwert unter dem man überhaupt nicht vor Gericht antreten darf, wenn man nicht vorher die Schlichtungsstelle beehrt hat.
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Sie können einen Prozeß nur dann beginnen, wenn Sie nachweisen können, daß ein Schlichtungsverfahren durchgeführt wurde und dabei eine Einigung nicht erzielt werden konnte. So bei

vermögensrechtlichen Streitigkeiten mit einem Streitwert bis zu DM 1.500.-,
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Daneben können Sie die Güte- oder sonstige Schlichtungsstelle auch jederzeit freiwillig anrufen. Schlichtung lohnt sich in jedem Fall:
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Ich gebe dir allerdings recht, dass die Schlichtung wohl nur auf Amtsgerichtsebene vorgesehen ist und bei den illusorischen Streitwerten, die sich die geldgeilen Anwälte da so ausdenken, landet so ein Fall dann wohl eh gleich beim Landgericht.
Ist ja auch nett, weil da immer gleich noch 'ne ABM für einen zweiten Anwalt mit drann hängt (Anwaltszwang)

Tjaja, wäre wohl zu schön gewesen....

Gruß

Andreas