Wegen div. Verletzungen der Marke EXPLORER war bisher in 65 Fällen die Anrufung eines Gerichts erforderlich.
48 Fälle sind r e c h t s k r ä f t i g abgeschlossen, davon hat unser Mandantin nur in zwei Fällen (= 4%) rechtskräftig den Rechtstreit verloren. Mit dieser Quote können wir sehr gut leben!
Nachdem das OLG Düsseldorf (Az.: 20 U 78/8)eine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke "Explorer" und der Bezeichnung "3DexPlorer" ( wird laut dortiger Beklagten als "drei-dex-plorer" ausgesprochen) sehe ich der Entscheidung des LG Düsseldorf mit großer Ruhe entgegen.
Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut! Auch gegen Microsoft hat unsere Mandantin (noch) vor dem Landgericht verloren - und vor dem OLG wurde Microsoft "fast freiwillig" Lizenznehmer.
Wenn Herr Münz ein interessantes Angebot unterbreitet, kann auch Herr Münz Lizenznehmer werden.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
http://www.gravenreuth.de
gravenreuth@gravenreuth.de