Ich hoffe und gehe davon aus, dass Ihre Abzocke zumindest bei diesem Fall ein Ende finden wird. Leider scheinen Sie wirklich nicht zur Vernunft zu kommen.
An dieser Stelle noch eine Frage:
Warum ist es denn nötig, sofort alles über Abmahnung und Gericht abzuwickeln? Wenn Sie und Ihre Mandantin schon so sehr davon überzeugt sind, dass der Begriff "Explorer" markenrechtlich sooo bedenklich ist (wir werden ja sehen wie das ausgeht), warum reicht dann nicht eine Mail an die betroffenen Webmaster in der Form: "Wir würden Sie bitten, den markenrechtlich geschützten Begriff 'Explorer' von Ihrer Website zu entfernen ...".
Es wäre in meinen Augen zwar immer noch genauso falsch, Begriffe wie "Explorer", "Webspace" usw. von Websites zu verbannen oder Lizenzen dafür zu vergeben (ich weiß, Sie sehen das anders), für den durchschnittlichen Homepagebesitzer ist es aber finanziell unmöglich, sich gegen derartige Abmahnungen zu wehren, so wie Stefan Münz das derzeit tut, also (und das wissen Sie auch) bleibt einem nichts anderes übrig als nachzugeben und zu zahlen, wobei die hohen Abmahngebühren empfindlich treffen.
Also nochmals: Warum ist eine einfache Mail einer Abmahnung nicht Vorzuziehen?
Mögliche Antworten (bitte ankreuzen):
( ) Ich muß mein Geld ja schließlich auch verdienen.
( ) Symicron muß ihr Geld ja schließlich auch verdienen.
( ) eigene Antwort, nämlich: ______________________
Nein, ernsthaft: Mich würde wirklich interessieren, was Sie dazu zu sagen haben.
Mit fragenden Grüßen
Anatol Bogun