kurze Frage, wie kann es eine negative festellungsklage geben, wenn überhaupt nicht geklagt wurde (bei einem e-mail hinweis)?
Ich kann das ganze nur so verstehen, das er soviel mit "geld" abmahnen muß, damit er genug "beisamen" (nette doppeldeutigkeit ;-) hat um gegen dijenigen anzutreten die sich gegen dir "hinweis" mail wehren und dann verklagt werden.
Wenn einer auf eine mail nicht reagiert dann kann man immer noch verklagen. Und erst dann kann es ja zur gegendarstellung kommen.
Gruß
strauch