Sehr geehrter Herr v. Gravenreuth,
Nachdem das OLG Düsseldorf (Az.: 20 U 78/8)eine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke "Explorer" und der Bezeichnung "3DexPlorer" ( wird laut dortiger Beklagten als "drei-dex-plorer" ausgesprochen) sehe ich der Entscheidung des LG Düsseldorf mit großer Ruhe entgegen.
Wir auch. ;-)
Rom wurde auch nicht an einem Tag erbaut!
Das klang doch vor zwei Tagen in diversen Postings noch ganz anders.
Wenn Herr Münz ein interessantes Angebot unterbreitet, kann auch Herr Münz Lizenznehmer werden.
Wie war das mit dem Wunschdenken nochmal?
MfG
Thomas Stadler
P.S. Wie hat die Wiesn-Mass gestern geschmeckt? ;-)