...Es war ohnehin kein guter Tag für Herrn von Gravenreuth, erst wurde ihm das Auto von den hiesigen Ordnungsbehörden wegen Falschparkens ("Knöllchen" auch noch obendrein, das ist fies!) abgeschleppt, so daß er ohne Robe erscheinen mußte und dann noch dies. Kurzum: er drang mit keinem Argument durch, zumal Dr. Krieger stets postwendend "konterte". Zur oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung, die Gravenreuth ins Spiel brachte, führte RA Dr. Krieger noch überzeugende Gegenargumente ins Feld, der sich auch rhetorisch dem Beklagtenvertreter weit überlegen zeigte. Der Hinweis des Herrn von Gravenreuth auf den BGH, schien Dr. Krieger eher zu noch mehr Widerspruch herauszufordern, der sich ersichtlich zurückhalten mußte, um nicht noch schärfer zu erwidern. Die positionalen Differenzen waren für den Zuschauer zum Greifen spürbar. Für die Klägerseite hat sich Hinzuziehung dieses grandiosen Juristen in jeder Hinsicht gelohnt, auch wenn er als OLG-Anwalt beim Landgericht nicht postulationsfähig ist und nur als Beistand für RA Stadler erscheinen. Es bleibt zu wünschen, daß er dieses Mandat beim OLG Düsseldorf weiterführt, da die Berufung nach den Worten Gravenreuths unausweichlich ist, ebenso wie in dem ebenfalls für ihn erfolglos verlaufenden Fall Strieder (s. nur: http://www.freedomforlinks.de), der hinsichtlich der Feststellungsklage zur beiderseitigen Erledigung führte. Die Zuhörer hatten sich auf eine längere Verhandlung eingestellt, konnten aber angesichts dieses Verlaufes kaum enttäuscht sein. Die Sympathien waren ohnehin sehr einseitig verteilt - in Richtung Klägerseite....