Hallo!
Es wäre mal interessant zu wissen, wer jetzt den LG-Prozess zahlt. Muß Symicron jetzt die beiden Anwälte von Herrn Münz bezahlen und die Gerichtskosten?
Was ist, wenn Herr Münz vor dem OLG unterliegen sollte? Zahlt er dann nur die Anwälte vor dem OLG, oder muß er dann auch noch die LG-Kosten zahlen (man könnte ja annehmen, daß der in letzter Instanz unterliegende ALLES zahlen muß - denn sonst würde man ja auch dann zahlen, wenn man im Recht ist)?
Wenn die Kosten jeweils "pro Runde" bezahlt werden müssen, dann hätte ja des Freiherrn lustige "Euch geht doch das Geld alle und bis zum BGH kostet es mehr als 50.000 DM" Strategie gerade einen herben Rückschlag erlitten. Oder kann das Gericht auch entscheiden, daß jeder für seine eigenen Anwälte zahlt?
Und vor allem: Inwieweit können die Anwälte an Ihrem Gehalt im Rahmen IhrerAbrechnungsordnung "drehen"? Kann ein Anwalt wie ein Arzt sein Grundgehalt nach Belieben mit "Multiplikatoren von 1 bis 2.3" multiplizieren und damit relativ frei bestimmen? Ist davon auszugehen, daß die Anwälte von Herrn Münz eventuell wegen des Prestiges, daß ein "End-Sieg" in dem Prozess bringen würde, weniger Gehalt verlangen, wenn Herr Münz verliert, aber jetzt, wo er gewonnen hat, Symicron die fettest-mögliche Rechnung schicken?
Wer kontrolliert eigentlich, ob Anwalt-Rechnungen angemessen sind?
Könnten Herrn Münz Anwälte jetzt das Maximale kassieren, und das, was Sie eigentlich nicht bräuchten, an Herrn Münz spenden, damit Kohle für den BGH da ist?
Es ist schon eine Crux mit der Juristerei - Fragen über Fragen. Hoffentlich antwortet mal jemand kompetentes, sonst muß ich wohl mit einer Antwort eines gewissen dahergelaufenen, in diesem Forum nicht gerade beliebten Luftkottelets vorlieb nehmen... (Übelthu? Hmmm....)
Schönen Tag noch,
someone