Hallo Someone,
Muß Symicron jetzt die beiden Anwälte von Herrn Münz bezahlen und
die Gerichtskosten?
Ergänzend zu FvG: Jede Partei muss ihre Kosten grundsätzlich so gering
wie möglich halten. Wer drei Anwälte anheuert, obwohl nur einer von
Nöten war, zahlt die anderen selbst. Aber: Hat die Sach- und Rechts-
lage es geboten, einen weiteren RA hinzuzuziehen, selbst wenn dieser
bei dem Gericht nicht zugelassen war, _kann_ im Einzelfall das zur
sachgerechten Verfolgung der Interessen der obsiegenden Partei not-
wenig sein und ist dann auch vom Unterlegenen zu zahlen.
Und vor allem: Inwieweit können die Anwälte an Ihrem Gehalt im
Rahmen IhrerAbrechnungsordnung "drehen"? Kann ein Anwalt wie ein
Arzt sein Grundgehalt nach Belieben mit "Multiplikatoren von 1
bis 2.3" multiplizieren und damit relativ frei bestimmen?
Das Anwaltshonorar wird in der BRAGO geregelt, wobei die dort ge-
nannten Mindestsätze nicht unterschritten werden dürfen. Gleichwohl
kann eine Honorarvereinbarung zwischen Anwalt und Mandant höhere als
die gesetzlichen Gebühren vorsehen. Allerdings ist alles, was über
die BRAGO-Sätze hinausgeht, i.d.R. nicht erstattungsfähig, d.h. auch
im Falle des Obsiegens bleibt man auf einem Eigenanteil sitzen.
Ist davon auszugehen, daß die Anwälte von Herrn Münz eventuell
wegen des Prestiges, daß ein "End-Sieg" in dem Prozess bringen
würde, weniger Gehalt verlangen, wenn Herr Münz verliert, aber
jetzt, wo er gewonnen hat, Symicron die fettest-mögliche Rechnung
schicken?
Jedenfalls nicht weniger, als die BRAGO vorsieht. Und dem Mandanten im
Falle des Unterliegens Sonderkonditionen einzuräumen, im Falle des
Obsiegens aber die Gegenseite zu melken, ist unzulässig und wäre nicht
nur standeswidrig sondern u. U. auch strafrechtlich relevant.
Wer kontrolliert eigentlich, ob Anwalt-Rechnungen angemessen sind?
Die BRAGO, ggf. können die Kosten gerichtlich überprüft werden, sofern
keine Gebührenvereinarung bestand; zu dessen Erstattungsrelevanz s.o.
Könnten Herrn Münz Anwälte jetzt das Maximale kassieren, und das,
was Sie eigentlich nicht bräuchten, an Herrn Münz spenden, damit
Kohle für den BGH da ist?
Sie könnten per Gebührenvereinbarung von Stefan mehr verlangen als
gesetzlich vorgesehen, aber Symicron würde diesen Anteil nicht er-
statten brauchen. Man kann also nicht als Sieger einer Instanz von der
Gegenseite faktisch gleich die Rechtsmittelinstanz finanzieren lassen.
Es ist schon eine Crux mit der Juristerei - Fragen über Fragen.
Man muss nur wissen, wo es steht:
http://www.gesetze.2me.net/brag/index.html oder
http://www.de.altavista.com/cgi-bin/query?pg=q&sc=on&q=BRAGO&kl=de&what=web&search.x=13&search.y=20
Viele Grüsse,
Alex vom AdvoGraf-Team
<img src="http://www173.l8.xodox.com/demo/advograf.gif" alt="www.advograf.de" style="cursor:hand;" onClick="window.location.href='http://www.advograf.de/'" onmouseover="window.status='http://www.advograf.de';return true;" onmouseout="window.status='';return true">
Satire wider den Abmahnwahn im Internet:
AdvoGraf - und der User zahlt sofort!
http://www.advograf.de