Günter Frhr. v. Gravenreuth: Wer zahlt eingentlich jetzt für den LG-Prozess?

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Hallo!

Es wäre mal interessant zu wissen, wer jetzt den LG-Prozess zahlt. Muß Symicron jetzt die beiden Anwälte von Herrn Münz bezahlen und die Gerichtskosten?

NO man muß die notwendigen Kosten zahlen. Da Herr Münz aus München kommt und hier abgemahnt wurde, war

a) eine Klage in DüDO nicht notwendig, d.h. die Flug und ggf. Übernachtungskosten von Kollgen Stadler tragen Herr Münz + FFL
b) war ein weiterer, am LG DüDo nicht zugelassener(!) Anwalt nicht notwendig.

Summe: wohl einige tausend DM zu Lasten von Herrn Münz. Da noch kein Streitwertbeschluß erging, ist die Summe noch nicht bezifferbar.

Was ist, wenn Herr Münz vor dem OLG unterliegen sollte? Zahlt er dann nur die Anwälte vor dem OLG, oder muß er dann auch noch die LG-Kosten zahlen (man könnte ja annehmen, daß der in letzter Instanz unterliegende ALLES zahlen muß - denn sonst würde man ja auch dann zahlen, wenn man im Recht ist)?

Wer in einem Rechtszug unterliegt, zahl am Ende(!) alles, was erstattungsfähig ist (s.o.).

Wenn die Kosten jeweils "pro Runde" bezahlt werden müssen,

Vor Rechtskraft sind Kosten nur gegen Hinterlegung einer höheren Sicherheit (= höher als die Kosten) vollstreckbar. D.h. Herr Münz müßte z.B. DM 8.000,- hinterlegen um DM 7.000, vollstrecken zu können.

dann hätte ja des Freiherrn lustige "Euch geht doch das Geld alle und bis zum BGH kostet es mehr als 50.000 DM" Strategie gerade einen herben Rückschlag erlitten. Oder kann das Gericht auch entscheiden, daß jeder für seine eigenen Anwälte zahlt?

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth  
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)