Tach!
Jedes technische Netz [...]
besteht IMO nur
a) aus einem technischen Standard [...]warum verklagen Sie dann nicht den Erfinder/Umsetzer des technischen Standards, der es Ihnen erst ermoeglicht, auf einen Link zu klicken, bzw. sich ueberhaupt Webinhalte erst anzugucken - also beispielsweise _jeden_ Browserhersteller, oder jedes System, welches TCP/IP unterstuetzt etc. ?
Weil der kein Störer ist.
Herr Rais haftet (thoretisch - erst schon sehr lange verstorben) auch nicht dafür, dass über "sein" Telefon (= technischer Standard) ein AUftragskiller bestellt wird. Es haftet der Besteller und der Auftragskiller.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)