Moin
Das ist Unfug. Oder hat jemand das GG geändert und vergessen es zu veröffetnlichen ??? ;-)
Ich argumentiere nicht wie ein Jurist :-) Ich setze auf den Verstand und hinterfrage den Sinn :-)
Wer seinen Namen nicht nennen will, der kann nicht auf freie Meinungsäußerung pochen, sondern sollte sich zu seinen Heckenschützenleben bekennen. Das ist schließlich das Schöne an dem Recht auf freie Meinungsäußerung: Dass man zu seiner Meinung auch ungestraft stehen kann. Ausnahmen lasse ich gelten bei den AA, in Drogen-Newsgroups (u.ä.) oder bei Leserbriefschreibern in der Bravo :-)
Viele Grüße
Swen