Freiherr v. Gravenreuth wrote:
Zum "erwähnen" braucht es keinen Link !!!
Richtig. Man kann aber auch unter Verwendung eines Links erwaehnen und auf etwas hinweisen. Die Natur des Links werden auch Gerichte nicht dauerhaft ignorieren koennen.
In seinem Buch hat Herr Münz es auch erwähnt -
Auch richtig. Die Erwaehnung im Buch ist absolut identisch mit der in SELFHTML. Da es in Buechern keine Links geben kann, wurde der Text "www.ftpx.com" durch einen Link ersetzt. Das ist nichts weiter als die netzadaequate Umsetzung eines Texts.
MfG
Thomas Stadler