Günter Frhr. v. Gravenreuth: Um nochmal darauf zurück zu kommen...

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Sup!

Warum antwortest Du nicht erstmal auf meine letzte Frage?

Ich antworte nicht "auf Befehl", sondern nur

a) wenn und
b) wann ich will!

http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/104615.html

Ist es nicht so, daß die Tatsache, daß man für einen Kopierer Gema-Gebühr an die VG-Wort bezahlt,

Jein

GEMA = Musikverwertungsrechte; d.h. beim Kopierer nur, wenn man Noten kopiert (= extrem kleiner Anteil).
VG-Wort = Werke der Literatur.

einen dazu berechtigt, mit dem Kopierer Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken (für den Privatgebrauch) zu machen?
Wäre das, gäbe es eine VG-Programme, und Abgaben auf Disketten, CDs etc., nicht genau so?

Dazu müßte es eine Verwertungsgesellschaft (= VG) "Software" geben.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr. v. Gravenreuth