Sup!
Warum antwortest Du nicht erstmal auf meine letzte Frage?
Ich antworte nicht "auf Befehl", sondern nur
a) wenn und
b) wann ich will!
http://www.teamone.de/selfaktuell/forum/messages/104615.html
Ist es nicht so, daß die Tatsache, daß man für einen Kopierer Gema-Gebühr an die VG-Wort bezahlt,
Jein
GEMA = Musikverwertungsrechte; d.h. beim Kopierer nur, wenn man Noten kopiert (= extrem kleiner Anteil).
VG-Wort = Werke der Literatur.
einen dazu berechtigt, mit dem Kopierer Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken (für den Privatgebrauch) zu machen?
Wäre das, gäbe es eine VG-Programme, und Abgaben auf Disketten, CDs etc., nicht genau so?
Dazu müßte es eine Verwertungsgesellschaft (= VG) "Software" geben.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr. v. Gravenreuth