Hi,
so langsam denke ich
wieder einmal eine interessante Facette, das vor deutschen Gerichten gerade im Markenrecht vielfach um des Kaisers Bart gestritten wird.
Eine Erwähnung in den Meta-Tags dürfte (wohl) kaum zu einer gravierenden Verletzung betroffener Rechte führen.
Allerdings muss ich erstmal den Urteilstext lesen.
Ansonsten gibt das Thema pointiert wieder: <www.advograf.de>
wo die Legislative mit entsprechenden Gesetzen versagt oder schlaeft,
haben Bauernfaenger und die Koenige der Misthaufen ihr gefundenes
Fressen.
Wohl bekomms, unserer Politik wuensche ich guten Schlaf..
*kopfschuettel*
Sonia