Andreas: LG Frankfurt a.M. neues Meta-Tag-Urteil

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Tach edler Herr,

da Sie ja so rechtsliebend sind, von mir eine kleine Information bezüglich der Rechtschreibung:

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)

Die Abkürzung des Titels schreibt man im Deutschen (nach Duden) mit Bindestrich: "Dipl.-Ing."

Und zwischen dem letzten Punkt und der öffnenden Klammer muss ein Leerzeichen (ebenfalls nach Duden) stehen.

Richtig schreibt es sich also: "Dipl.-Ing. (FH)"

Und sollte ich mit der Verwendung des Wortes Duden irgendwelche Markenrechte oder sonstige Rechte verletzt haben, tut es mir nicht leid und unterschreiben werde ich auch nichts.

MfG

Andreas