Tach edler Herr,
da Sie ja so rechtsliebend sind, von mir eine kleine Information bezüglich der Rechtschreibung:
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Die Abkürzung des Titels schreibt man im Deutschen (nach Duden) mit Bindestrich: "Dipl.-Ing."
Und zwischen dem letzten Punkt und der öffnenden Klammer muss ein Leerzeichen (ebenfalls nach Duden) stehen.
Richtig schreibt es sich also: "Dipl.-Ing. (FH)"
Und sollte ich mit der Verwendung des Wortes Duden irgendwelche Markenrechte oder sonstige Rechte verletzt haben, tut es mir nicht leid und unterschreiben werde ich auch nichts.
MfG
Andreas