Wer war der Kläger?
Die Markeninhaberin.
Hat sich die Firma dagegen gewehrt, dass in den Meta-Tags der Agentur die Firmenbezeichnung auftauchte, oder hat ein Außenstehender geklagt?
Bei Sonderschutzrechten (Patenten, Marken, Urheberrecht u.ä.) kann im Regelfall nur die Inhaber klagen.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)