Michael Staehle: LG Frankfurt a.M. neues Meta-Tag-Urteil

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Hallo,

natürlich kann ich das Urteil als einfacher Mensch wieder falsch verstanden haben, aber außer CPG hervorragende Frage die meines Erachtens den wichtigesten Punkt betrift, kann ich der dem Zitat des Urteiles wohl zugrundeliegenden Meinung nur zustimmen.

Ein Teil der Metatags (wohl der, um den es hier geht) dient doch nun mal zur Auszeichnung einer Seite und wird speziell von Suchmaschienen genutzt. Suchmaschienen kanalisieren die Besucherströme im netz und leiten diese auf Angebote hin. Gelingt es mir nun, diese Besucherströme zu mir zu leiten, sehen diese zur selben Zeit keine andere Seite. (in der Regel zumindest). Wenn ich nun durch geziehlte Verwendung von Begriffen in den Metatags den Benutzer einer Suchmaschiene sugerire, ich wäre der Anbieter von dem gesuchten Begriff, dann schädige ich nicht nur unter Umständen den Rechtsinhaber des genannten "produkte-Begriffes" sondern auch den Besucher. Wenn ein Geschäft draussen mit einer Produkpalette einer Firma x Werbung macht und somit Passanten in die Räume lockt, um denen dann Produkt y anzudrehen, dann würde ich das auch sehr ärgerlich finden. Auch kann ich mir nicht vorstellen, das man es als "fein" empfinden würde, wenn ich versuche mit den Begriffen "Selfhtml" "Stefan Münz" (sorry an ihn für die Nennung hier, ist nur ein Bsp.) etc sugerieren würde, ich sei der Anbieter und Vertreiber dieser bekannten Dokumentation, und auf meiner Seite gibts dann nur eine schlechte Kopie derselben.

Dem stimmen sicher viele zu. Aber man muss es auch anders ein wenig betrachten:

Hier kam es vor Gericht und wurde geklaert. Falls nun aber z.B. ein Student so einen Meta-Tag gesetzt hat, koennte man ja ihn freundlich darauf hinweisen und ihn bitten diesen zu entfernen. Falls er sich dann explizit weigert, dann Ab...

Ich vermute aber, dass dieses Urteil vielleicht dazu genutzt wird. sofort Abzumahnen. Denn Unwissenheit schuetzt vor Strafe nicht, dann hat man aber das grosse Dilemma.

Ciao Micha

Chräcker
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